News-Blog
02.05.2019 | Allgemein, Projekte
Auslandsentsendung – Mitarbeitende im Auslandseinsatz
Auf Dienstreisen zu unseren Kunden im EU-Ausland und der Schweiz müssen unsere Mitarbeitenden eine sogenannte A1-Bescheinigung mitführen. Das gilt auch für sehr kurze Einsätze, die oft nur drei Stunden dauern. Ohne diese Bescheinigung würden normalerweise zwei Mal Sozialversicherungsbeiträge fällig. Zu beantragen ist die Bescheinigung elektronisch bei der Krankenversicherung. Ab Juli 2019 ist das digitale Verfahren verbindlich.
Die Bescheinigung muss ausgedruckt auf der Reise mitgeführt werden. Da in unserer Branche oft schnelle Reaktionen – wie zum Beispiel im Störungsfall – notwendig sind, ist das oft nicht ganz einfach umzusetzen und kann relativ aufwändig sein.
In der Zusammenarbeit innerhalb der EU-Staaten, der Schweiz und Norwegen wird die Anwendung der A1-Bescheinigung über eine EU-Richtlinie und mit einigen weiteren Ländern, über bilaterale Abkommen geregelt.
Die A1-Bescheinigung dient bei einer Entsendung deutscher Mitarbeitenden als Nachweis, dass diese in Deutschland sozialversichert sind und bewirkt, dass ausschließlich die deutschen Regelungen gelten.
Sollte ein Einsatz bei Ihnen vor Ort erforderlich sein, können Sie sich darauf verlassen, dass wir uns um die erforderlichen Maßnahmen kümmern, denn eine fehlende A1-Bescheinigung kann zu empfindlichen Bußgeldern führen. Ebenso ist die Unfallversicherung bei einem Arbeitsunfall der Mitarbeitenden nur gegen Vorlage der europäischen Krankenversichertenkarte und der A1-Bescheinigung gewährt.
www.businesstraveller.de/service/keine-noch-so-kurze-dienstreise-in-europa-ohne-a1-bescheinigung/ www.businesstraveller.de/news/wird-die-a1-bescheinigung-abgeschafft/
https://www.businesstraveller.de/news/wird-die-a1-bescheinigung-abgeschafft/